US-Wegzugsbesteuerung – steuerliche Konsequenzen der Aufgabe der Green Card oder der US-Staatsbürgerschaft

Allein im ersten Quartal des Jahres 2016 haben 1,158[i] Personen ihre US-Staatsbürgerschaft aufgegeben oder ihren Status als „Long Term Green Card Holder“[ii] beendet.

Grund hierfür ist zumeist der Wunsch sich aus der fiskalischen Umklammerung der amerikanischen Steuerbehörden zu lösen. US-Staatsbürger und Inhaber ein Green Card sind unabhängig von ihrem Wohnsitz oder Aufenthaltsort grundsätzlich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig in den USA. Dies bedeutet, dass sie bei Überschreitung gewisser Mindestgrenzen jährlich zur Abgabe einer US-Steuererklärung und Offenlegung ihrer weltweiten Einkünfte verpflichtet sind.

Die unbeschränkte Steuerpflicht in den USA führt nicht nur zu einer zeitlichen & finanziellen Mehraufwand durch die Erstellung von Steuererklärungen in mehreren Ländern  – sie kann auch durch das Auseinanderfallen von Besteuerungszeitpunkten oder Besteuerungsgrundlagen zu einer echten Doppelbesteuerung führen. Darüber hinaus erschwert die Berücksichtigung zweier Steuersysteme jegliche Steuerplanung und Steueroptimierung sehr.

Eine Rückgabe der Green Card bei einem „Long Term Green Card Holder“ oder die Aufgabe der US-Staatsbürgerschaft sollte allerdings wohl überlegt sein, da dies unter bestimmten Umständen eine Wegzugbesteuerung auslösen kann.

Ob man als sogenannter „Covered Expatriate“[iii] gilt und damit der Wegzugsbesteuerung unterliegt hängt von der Erfüllung einer der folgenden Kriterien ab:

  • Durchschnittliche jährliche Einkommensteuer von mehr als $ 160,000 (Stand 2015)[iv] für die 5 Jahre vor der Aufgabe der Green Card oder der US-Staatsbürgerschaft
  • Nettovermögen von mehr als 2 Millionen USD am Tag der Aufgabe
  • Es kein Nachweis erbracht werden kann, dass man in den 5 Jahren vor Aufgabe allen seinen steuerlichen Pflichten in den USA nachgekommen ist

Eine Ausnahme von der Wegzugsbesteuerung gibt es nur für die folgenden Personen[v]:

  • Für Doppelstaatsbürger die von Geburt an die Staatsbürgerschaft der USA und eines anderen Landes innehatten, dort unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und in nicht mehr als 10 der letzten 15 Jahre ihren Wohnsitz in den USA hatten.
  • Personen unter 18.5 Jahren die nicht länger als 10 Jahre ihren Wohnsitz in den USA hatten

Die Berechnung der Wegzugsbesteuerung erfolgt auf Basis der stillen Reserven. Hierbei wird fingiert, dass der Steuerpflichtige alle seine Vermögenswerte am Tag vor der Aufgabe veräußert. Der zu besteuernde Gewinn ist somit der Verkehrswert abzüglich der zu berücksichtigenden Anschaffungskosten.[vi]

Zu berücksichtigen ist, dass die ersten $ 690,000[vii] (Stand 2015) an Gewinn nicht besteuert werden. Die Höhe der Steuer auf den Übersteigenden Gewinn beträgt 23.8% (Steuer auf Kapitalgewinne in Höhe von 20% plus Net Investment Income Tax von 3.8%).

Wichtig ist es bei der Entscheidung für oder gegen eine Aufgabe der Green Card oder Staatsbürgerschaft, die Sonderregelungen die für sogenannte „Covered Expatriate“ nach der Aufgabe gelten, zu berücksichtigen.

Diese betreffen insbesondere Ausschüttungen aus Trusts und die Schenkung- und Erbschaftsteuer.

[i] Internal Revenue Service – Quarterly Publication of Individuals Who Have Chosen to Expatriate

[ii] Als „Long Term Green Card Holder” gelten Personen mit Green Card die in den USA in mindestens 8 der vergangen 15 Jahre unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren.

[iii] Internal Revenue Code Sec. 877(a)(2)

[iv] Unterliegt einer inflationsbedingten jährlichen Anpassung

[v] IRC 877A(g)

[vi] Mark-to-Market

[vii] Unterliegt einer inflationsbedingten jährlichen Anpassung

Neue Abgabefrist für das Formular FinCEN 114 ab dem Steuerjahr 2016

Ab dem Steuerjahr 2016 ist die Abgabefrist des Formulars FinCen 114 (auch bekannt als „FBAR“) der 15. April des Folgejahres. Sie stimmt damit mit der Abgabefrist für die US-Bundeseinkommensteuererklärung (Formular 1040) überein. Die Frist zur Abgabe des Formulars für das Steuerjahr 2016 ist somit der 15. April 2017.

Die Frist zur Abgabe des Formulars wurde somit um 2.5 Monate nach vorne verlegt. Allerdings besteht, wie bei der Einkommensteuererklärung, nun die Möglichkeit eine 6-monatige Fristverlängerung zu beantragen.

Auf dem Formular FinCEN 114 müssen in den USA unbeschränkt steuerpflichtige Personen jährlich ihre aus US-Sicht ausländischen Bankkonten und Vermögenswerte offenlegen, sofern diese kumuliert einen Höchstwert von $ 10,000 während des Steuerjahrs überschritten haben.

Für weiterführende Informationen, insbesondere auch zu Formular 8938, lohnt ein Blick auf die folgende Übersicht der amerikanischen Steuerbehörden:

https://www.irs.gov/businesses/comparison-of-form-8938-and-fbar-requirements