Abgabefristen für die US-Bundeseinkommensteuererklärungen für das Steuerjahr 2015

Generell ist die Abgabefrist für US-Einkommensteuererklärungen der 15. April des Folgejahres, sofern dieser Tag nicht auf ein Wochenende oder einen offiziellen Feiertag fällt. Trotz der Tatsache, dass der 15. April 2016 auf einen Freitag fällt, verschiebt sich die Abgabefrist aufgrund einer ungewöhnlichen Kombination von Feiertagen auf den 18. April 2016 (bzw. sogar den 19. April für Steuerzahler die in Maine oder Massachusetts ansässig sind).

Hintergrund:

Am 16. April wird in Washington DC mit dem „Emancipation Day“ das formelle Ende der Sklaverei in den USA gefeiert. Fällt dieser Tag auf einen Samstag so wird er am vorangehenden Freitag vorgeholt. Da Feiertage in Washington DC sich auf die Abgabefristen auf Bundesebene auswirken verschiebt sich der Abgabetermin auf den folgenden Montag.

Gemäß dem Internal Revenue Code (IRC) gelten Feiertage in den anderen Bundesstaaten (außer Washington DC) als offizielle Feiertage für die in diesem Bundesstaat ansässigen Steuerzahler.

Aufgrund des am 18. April in Maine und Massachusetts begangenen „Patriots Day“ verschiebt sich dementsprechend der Abgabetermin für Steuerzahler aus diesen Bundesstaaten auf den 19. April.

Durch Einreichung einer Fristverlängerung (Formular 4868) kann die Frist zur Abgabe der Bundsteuererklärung bis maximal 6 Monate verlängert werden.

(vergleiche hierzu auch Revenue Ruling 2015-13)